Gottesdienste im Advent und zu Weihnachten

Auf Grund des Corona-Infektionsgeschehens sehen wir uns leider gezwungen, bei den Gottesdienste in der Adventszeit und zu Weihnachten die 2G Regel anzuwenden. Dies bedeutet, dass die Gottesdienstteilnehmer entweder geimpft oder genesen sein müssen. Bringen Sie daher bitte Ihren Impfnachweis oder Genesenennachweis und einen Lichtbildausweis mit.

Die Gottesdienste am 5. und 12. Dezember und die Weihnachtsgottesdienste am 24.12. um 15.00 Uhr und 17.00 Uhr finden im Bürgerhaus statt. Für die Weihnachtsgottesdienste haben Sie die Möglichkeit, IhreTeilnahme vorher anzumelden, damit Sie auch sicher einen Platz im Bürgerhaus bekommen.